Sonderzahlung steuerfrei: so einfach funktioniert es

Sonderzahlung steuerfrei: so einfach funktioniert es

Bonuszahlungen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder sonstige Prämien sind eine beliebte Möglichkeit, um die Leistungen der Arbeitnehmer zu belohnen. Doch sie alle haben einen großen Nachteil, der den Geldbeutel der Arbeitgeber und Beschäftigten schmälert.

Bonuszahlungen und Co. stellen nämlich steuer- und sozialversicherungspflichtige Einkünfte dar. Sachbezüge ermöglichen die steuerfreie Auszahlung von Prämien i. H. v. 50 Euro monatlich.

Sachbezüge als steuerfreie Sonderzahlung nutzen

Gerade in Zeiten hoher Inflation werden Sachbezüge als steuerfreie Sonderzahlung immer beliebter. Der Vorteil liegt klar auf der Hand. Statt den Mitarbeitern Prämien auszuzahlen, die der Steuer- und Abgabepflicht unterliegen, wird bares Geld gespart. Und zwar vom Unternehmen und Beschäftigten gleichermaßen. Ermöglicht wird diese steuerfreie Zahlung dank der Regelung zur Freigrenze im § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Seit 01.01.2022 liegt diese bei 50 Euro mtl.

Höhere Prämien können den Mitarbeitenden bis zu 10.000 € p.a., nach § 37b Abs. 1 Nr. 1 EStG, mit einer pauschalen Steuer von 30 % gewährt werden. Dies lohnt sich vor allem für über der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung verdienende MitarbeiterInnen. Denn diese müssen keine zusätzlichen Sozialabgaben auf die Sonderzahlung abführen. Die pauschale Steuer wird zudem oft vom Arbeitgeber übernommen.

Steuerfreie Sachbezüge als Sonderzahlung: Was ist zu beachten?

Das Schöne an dieser Form der Sonderzahlung ist, dass es sehr wenige Regularien gibt, die eingehalten werden müssen. Ein weiterer Pluspunkt für die Auszahlung dieses beliebten steuerfreien Extras. Folgende drei Vorgaben müssen Arbeitgeber beachten, um ihren Mitarbeitenden diese besondere Leistung auszahlen zu dürfen:

  • kein Ersatz für geschuldeten Arbeitslohn
  • Freigrenzen sind unbedingt einzuhalten
  • maximaler Betrag von 50 Euro pro Monat – kein Cent mehr!

Darum ist die 50-Euro-Freigrenze so wichtig

Sachbezüge ermöglichen eine unkomplizierte Möglichkeit, die Beschäftigten steuerfrei zu belohnen. Damit die Freude über das steuerfreie Geschenk ungetrübt bleibt, muss die Freigrenze aber unbedingt eingehalten werden. Wird der aktuell geltende Betrag in Höhe von 50 Euro auch nur um einen Cent überschritten, handelt es sich um steuer- sowie sozialversicherungspflichtige Sonderzahlungen. Hier macht der Gesetzgeber keine Ausnahmen und drückt auch bei „Unwissenheit“ kein Auge zu. Daher muss die Freigrenze unbedingt auf den Cent genau eingehalten werden.

Wie werden steuerfreie Sonderzahlungen gewährt?

Wichtig ist, dass steuerfreie Sachbezüge kein Ersatz für den geschuldeten Arbeitslohn darstellen. Das heißt, es darf kein Teil des Bruttolohns abgezogen und durch Sachbezüge aufgefüllt werden. Diese Art der Sonderzahlung wird ganz einfach über die monatliche Gehaltsabrechnung dokumentiert und auf die Sachbezugskarte geladen.

Welche Voraussetzungen gelten für die steuerfreie Auszahlung von Sachbezügen?

Der Vorteil von steuerfreien Sachbezügen ist, dass es im Grunde nur zwei Voraussetzungen gibt, um diese an die Arbeitnehmer auszubezahlen. 

  1. Es muss sich um ein steuer- und sozialversicherungspflichtiges, inländisches Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis handeln.
  2. Die Regelung zur 50-Euro-Freigrenze muss strikt eingehalten werden.

Umso wichtiger ist es, diese Regelungen strikt einzuhalten. Nur wer sich an die einfachen Spielregeln hält, kann sich sicher sein, dass die Sonderzahlungen korrekt, steuerfrei gewährt werden.

Sachbezugskarten: Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nutzen

Wir empfehlen die Auszahlung steuerfreier Sonderzahlungen über die praktische Sachbezugskarte. Als Arbeitgeber nutzt man ein Medium, das die Wahrnehmung der Zusatzleistungen durch die Belegschaft verstärkt. Die Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, die steuerfreien Zahlungen nach Belieben an den jeweiligen Akzeptanzstellen für individuelle Wünsche zu verwenden.

Vorteile für Arbeitnehmer


  • Höheres Netto durch Bezug von steuer- und abgabenfreien Arbeitgeberleistungen
  • Monatliche Leistungen des Arbeitgebers können bis zu 36 Monate als Guthaben auf der Sachbezugskarte angesammelt werden
  • Regionale Auswahl an Akzeptanzstellen vor Ort möglich (u. a. Restaurant, Kleidung, Möbel, Elektronik)
  • Steuerfreie Zuwendungen für persönliche Anlässe (z. B. Geburtstag, Hochzeitstag, Jubiläum)
  • Karte ist wie eine Prepaid-Kreditkarte einsetzbar

Vorteile für Arbeitgeber


  • Modernes Medium um Ihren Mitarbeitern Wertschätzung zu erweisen
  • Zahlungen an Mitarbeiter abgaben- und steuerfrei bzw. optimiert
  • Reduzierter Aufwand in HR durch einfache Verwaltung der Karten im Online-Portal
  • Nutzung von 5 steuerlichen Optimierungen durch den Arbeitgeber auf der Sachbezugskarte möglich
  • Auf der Sachbezugskarte verstärkte Wahrnehmung der Arbeitgeberleistung durch die Beschäftigten

Vorteile für Mitarbeiter

Sachbezugskarten: Ideal für kleine und große Unternehmen

In kleinen Unternehmen fehlt oftmals die Kapazität, um sich mit dem Thema steuerfreie Extras intensiv auseinanderzusetzen. Deshalb wird die Thematik gerne kostenintensiv an den Steuerberater oder ein Lohnbüro ausgelagert. Sachbezugskarten sind eine zeitsparende und günstige Möglichkeit, um die beliebte zusätzliche Zahlung einfach gewähren zu können. 

Sowohl kleine als auch große Unternehmen mit mehreren hundert Angestellten profitieren durch die Nutzung von Sachbezugskarten, die den Verwaltungsaufwand auf ein Minimum reduzieren. Mit unserem kostenlosen und unabhängigen Vergleich sparen Unternehmen sehr viel Zeit und Geld bei der Recherche nach dem passenden Sachbezugskartenanbieter.

So einfach funktioniert eine Sachbezugskarte:

  • Aufladung mit einem Betrag bis 50 Euro: Der Arbeitgeber lädt die Guthabenkarte maximal bis zur 50-Euro-Freigrenze monatlich auf.
  • Transparenz per Onlineportal: Das Kartenguthaben kann jederzeit online vom Mitarbeiter eingesehen werden.
  • Einfache Verwendung: Der Karteninhaber bezahlt individuell bei teilnehmenden Akzeptanzpartnern in der Region.
  • Guthaben unabhängig vom Unternehmen nutzbar: Das Kartenguthaben kann bis Ablauf der Kartengültigkeit benutzt werden – auch nach Wechsel des Unternehmens!

Jetzt Leistung durch Sachbezüge statt Bonus belohnen!

Sie möchten gerne Steuern sparen und statt eines Bonus oder einer Prämie, Sachbezüge auszahlen? Wir helfen Ihnen dabei, die Zahlung so einfach wie möglich zu gestalten! Nutzen Sie unseren kostenfreien und unverbindlichen Vergleichsservice, um den passenden Anbieter für Sachbezugskarten zu finden. Wir beraten Ihr Unternehmen unabhängig davon, ob es nur wenige Mitarbeiter hat oder auch mehrere Hundert beschäftigt. 

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Martin Wendl (mitarbeiterkarten24.de)

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