Tanken, Waren oder Dienstleistungen mit steuerfreien Sachbezügen zu bezahlen ist ziemlich einfach. Und zwar sowohl für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Statt klassischem Gutschein werden daher Mitarbeiterkarten, auch Sachbezugskarten genannt, immer beliebter. Sie ermöglichen einen individuellen Einsatz innerhalb der Freigrenze für Sachbezüge. Das bietet gleichermaßen große Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Erfahren Sie jetzt, wie Sachbezüge steuerfrei in Form einer Mitarbeiterkarte bzw. Sachbezugskarte monatlich vom Arbeitnehmer gewährt und vom Arbeitnehmer eingesetzt werden können.
Vorteile für Arbeitgeber
- einfache Verwaltung per Onlineportal
- personelle Ressourcen werden geschont
- steuerfreie Wertschätzung ggü. der Leistung eines Arbeitnehmers
- wirkt sich positiv auf die Bindung sowie Werbung von Mitarbeitern aus
Vorteile für Mitarbeiter
- monatlich mehr netto vom brutto: 50 €, 100 % ohne Steuerabzug
- einfache Anwendung der Sachbezugskarte
- Sachbezüge dürfen individuell verwendet werden
- Sachbezüge können für eine größere Anschaffung auf der Geldkarte gesammelt werden
- volle Kostenkontrolle: kein Verschulden möglich (Prepaid-Kreditkarte)
- eigene Leistung wird durch 50-Euro-Sachbezug steuerfrei belohnt
Schenken Sie Ihren Mitarbeitern ein steuerfreies Extra
Wie wäre es mit Sachbezügen statt eines Gutscheins? Die einfache Lösung lautet „Sachbezugskarte“. Seit Januar 2022 gilt die 50-Euro-Freigrenze und wartet darauf, von Unternehmen genutzt zu werden. Sachbezugskarten ermöglichen auf einfache Weise ein steuerfreies „Zusatzgehalt“. Das Schöne ist, dass die Arbeitnehmer frei wählen können, für welche Waren oder Dienstleistungen die Sachbezüge eingesetzt werden. Damit ergibt sich ein viel größerer Gestaltungsfreiraum wie bei einem Gutschein, der meist an einen Händler oder Anbieter gebunden ist.
Sachbezüge als ideales Weihnachtsgeschenk für Mitarbeiter
Auch als Weihnachtsgeschenk oder Jahresprämie eignen sich Sachbezüge perfekt. Anstatt abgabe- und steuerpflichtiges Weihnachtsgeld oder eine Prämie an die Arbeitnehmer auszuzahlen, können stattdessen ganz einfach steuerfreie Sachbezüge gewährt werden. Eine Win-win-Situation für beide Seiten. Denn die Mitarbeiter freuen sich darüber, dass das Geld direkt ohne Abzüge bei ihnen ankommt und individuell verwendet werden kann. Als Arbeitgeber spart man sich die ansonsten anfallenden Zusatzabgaben. Ein weiterer Vorteil gegenüber jedes Jahr wechselnder Weihnachtsgeschenke: Wertvolle Ressourcen in der Personalabteilung für die Auswahl und das Besorgen der Geschenke werden gespart.
Gut zu wissen: Steuerfreie Sachbezüge werden zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn (Nettolohn) bezahlt und ersetzen nicht bereits vertraglich festgelegtes Entgelt.
Wie funktioniert eine Sachbezugskarte?
- Die Karte (Guthabenkarte) wird monatlich bis zur 50-Euro-Freigrenze vom Arbeitgeber aufgeladen.
- Per Onlineportal kann das Kartenguthaben jederzeit vom Mitarbeiter eingesehen werden.
- Der Karteninhaber bezahlt individuell bei teilnehmenden Akzeptanzpartnern.
- Das Guthaben auf der Karte kann bis Ablauf der Kartengültigkeit benutzt werden – auch nach Wechsel des Unternehmens!
Kein Verschuldungsrisiko durch Prepaid-Prinzip
Eine Sachbezugskarte funktioniert genauso wie eine Prepaid-Kreditkarte. Nur wenn ausreichend Guthaben auf der Karte vorhanden ist, kann diese an den Akzeptanzstellen eingesetzt werden. Ein Überziehen der Karte und somit eine Verschuldung sind damit unmöglich. Vor dem Einsatz der Geldkarte sollte deshalb geprüft werden, ob und wie viel Guthaben verfügbar ist.
Wo kann mit der Mitarbeiterkarte bezahlt werden?
Die gute Nachricht ist, dass mit der Karte wie gewohnt bezahlt werden kann. Genau wie bei einer normalen Kreditkarte kann das Anbieternetzwerk bei regionalen Händlern sowie digital beim Online-Shopping genutzt werden. Sobald die steuerfreien Sachbezüge auf die Mitarbeiterkarte geladen wurden, können diese vom Arbeitnehmer für Waren und Dienstleistungen ausgegeben werden.
Ist die Sachbezugskarte sicher?
Kurzum: Ja, die Karte ist sicher. Und zwar genauso sicher wie eine gewöhnliche Kreditkarte. Sollte die Mitarbeiterkarte einmal verloren gehen, kann sie bequem über den Anbieter oder direkt im Onlineportal der Geldkarte gesperrt werden. Falls die Geldkarte doch wieder auftauchen sollte, wird sie ganz einfach auf demselben Weg wieder entsperrt. Ist sie unwiederbringlich verschwunden, wird dem Arbeitnehmer eine neue Mitarbeiterkarte ausgestellt.
Gut zu wissen: regelmäßig Freigrenze der Sachbezüge prüfen
Seit dem 01. Januar 2022 gilt für Sachbezüge die 50-Euro-Freigrenze. Bis dahin durften nur 44 Euro an steuerfreien Sachbezügen monatlich an die Mitarbeiter ausbezahlt werden. Die Sachbezüge wurden somit um 6 wertvolle Euro erhöht. Besonders praktisch: Entscheidet man sich für einen Anbieter für Mitarbeiterkarten, erhält man automatisch Bescheid, sobald sich die 50-Euro-Freigrenze ändert. Wer sich genauer über die monatlichen Sachbezüge informieren möchte, findet die neue Regelung zur Freigrenze im § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG (Einkommenssteuergesetz).
Wichtig: Wird die 50-Euro-Freigrenze durch die Summe der Sachleistungen überschritten, greift die Steuer- und Abgabepflicht. Somit wird der gesamte Betrag steuer- sowie abgabepflichtig. Achten Sie deshalb unbedingt darauf, die monatliche Freigrenze einzuhalten.
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