Steuerfreier Sachbezug statt Weihnachtsgeld für Mitarbeiter: Alles Wichtige

Steuerfreier Sachbezug statt Weihnachtsgeld für Mitarbeiter: Alles Wichtige

Weihnachtsgeld ist eine sehr beliebte Art der Sonderzahlung. Über 50 Prozent aller deutschen Arbeitnehmer dürfen sich über ein Extra am Jahresende auf dem Gehaltszettel freuen. Aber es geht noch besser! Denn mit Sachbezügen gewinnen beide Seiten. Da sie weder der Steuer- noch Abgabepflicht unterliegen, sparen Arbeitgeber und Mitarbeiter bares Geld.

Erfahren Sie jetzt, wie mit Hilfe von steuerfreien Sachbezügen das Weihnachtsfest für Arbeitgeber und Mitarbeiter gleichermaßen zu einer noch größeren Freude wird. So viel sei schon verraten: Bis zu einer Höhe von 50 Euro monatlich sind steuerfreie Zahlungen zusätzlich zum Arbeitsentgelt möglich.

Steuerfreies Weihnachtsgeschenk für Mitarbeiter

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und langsam naht die besinnliche Zeit. Jetzt startet auch bei den meisten das Gedankenkarussell: Was schenke ich nur zu Weihnachten? Ein Extragehalt kommt für den Kauf der Weihnachtsgeschenke jetzt gerade recht. Auch für Arbeitgeber  stellt sich am Jahresende die Frage, welcher Gutschein oder welches Weihnachtsgeschenk für die Mitarbeiter besorgt werden soll.

Tankfüllung, Gutschein oder sonstige Waren: Einfache Zahlung mit Sachbezügen

Statt lange überlegen zu müssen, welches Geschenk das richtige ist, gibt es eine einfache steuerfreie Alternative. Egal ob für den Eigenbedarf oder zum Geschenkekauf für die Liebsten: Sachbezüge bis zu einer Höhe von 50 Euro monatlicheignen sich perfekt, um die Kasse Ihrer Mitarbeiter aufzubessern. Sie sindt eine Sonderzahlung, die zu 100% steuerfrei beim Mitarbeiter ankommt.

Vorteile von Sachbezügen statt Weihnachtsgeld-Sonderzahlung:

  • der Betrag kommt ohne Abzüge bei den Mitarbeitern an
  • weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber zahlen SV-Beiträge
  • es muss keine Lohnsteuer vom Arbeitnehmer gezahlt werden
  • Ressourcen in der Personalabteilung werden gespart
  • mehr Freude am Kauf von Weihnachtsgeschenken

Gut informiert: Wichtiges über Sachbezüge statt Weihnachtsgeld

Wer seinen Mitarbeitern steuerliche Vorteile durch steuer- sowie abgabenfreie Sachbezüge statt Gutschein oder Weihnachtsgeld schenken möchte, sollte zuvor das Wichtigste zum Thema Sachbezüge gehört haben. Deshalb haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Mit Sachbezugskarten sind Sie steuerlich auf der sicheren Seite und können Ihren Mitarbeitern jeden Monat bis zu 50 Euro steuerfrei gewähren.

Was ist ein Sachbezug?

Das Bundesministerium der Finanzen hat steuerfreie Sachbezüge ganz klar im Einkommenssteuergesetz definiert. Demnach ist ein Sachbezug eine Einnahme, die im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG nicht in Geld besteht. Es ist eine freiwillige Leistung, die grundsätzlich zusätzlich zum geschuldeten Nettolohn gezahlt wird. Es darf also kein Teil des Arbeitslohns durch Sachbezüge ersetzt werden. Die Sachbezugsfreigrenze wird regelmäßig angepasst. Seit 2022 beträgt sie 50 Euro, die Unternehmen ihren Mitarbeitern monatlich steuerfrei gewähren dürfen. Wichtig: Wird dieser Freibetrag auch nur um 1 Cent überschritten, unterliegt der gesamte Betrag der Steuer- sowie Abgabenpflicht.

Was ist kein Sachbezug?

Grundsätzlich keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen sind gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 EStG:

  1. zweckgebundene Geldleistungen
  2. nachträgliche Kostenerstattungen
  3. Geldsurrogate
  4. andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten

Das bedeutet unter anderem: Sobald ein Arbeitnehmer die Möglichkeit hätte, Sachbezüge in Form einer Geldleistung zu verlangen, liegen keine steuerfreien Sachbezüge vor. Sollte ein Arbeitgeber z.B. nachträglich Treibstoffkosten erstatten, die er dem Arbeitnehmer zuvor als zweckgebundene Tankzuschüsse gewährt hat, liegt kein Sachbezug vor.

Beispiel: Hier liegt kein Sachbezug vor

Im entsprechenden Erlass der Finanzverwaltung (sh. IV C 5 – S 2334/19/10007 :002) wird Nr. 1 und Nr. 2 mit einem Beispiel veranschaulicht:

Arbeitnehmer A hat gegenüber seinem Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn einen Anspruch auf Übereignung eines Fahrrads im Wert von 800 Euro. 

a) A erhält von seinem Arbeitgeber anstelle des geschuldeten Fahrrads einen Betrag von 800 Euro für den entsprechenden Erwerb. Die arbeitsvertragliche Zweckbestimmung führt nicht zur Annahme eines Sachbezugs. Es handelt sich um eine zweckgebundene Geldleistung. 

b) A erwirbt das Fahrrad und erhält von seinem Arbeitgeber nach Vorlage seines Kaufbelegs den Betrag von 800 Euro erstattet. Die arbeitsvertragliche Zweckbestimmung führt auch hier nicht zur Annahme eines Sachbezugs. Es handelt sich um eine nachträgliche Kostenerstattung.

Warum eine Sachbezugskarte sinnvoll ist

Spätestens bei der Berechnung des Arbeitnehmers, was vom brutto gezahlten Weihnachtsgeld netto übrig bleibt, kommt Frust auf. Ebenso wie z.B. die Zahlung von Urlaubsgeld oder Bonuszahlungen, ist es voll abgaben- und steuerpflichtig. Wegen der hohen Abzüge durch die Lohnsteuer kommt deshalb oftmals nur ein Bruchteil der beliebten Sonderzahlung beim Mitarbeiter an.

Sachbezugskarten bieten Mehrwert für Mitarbeiter und Arbeitgeber

Meist  sind Gutscheine oder andere Weihnachtsgeschenke für die Arbeitnehmer nett gemeint, treffen aber oft nicht den persönlichen Geschmack. Statt wertvolle Zeit für das Aussuchen, die Planung und das Besorgen der Geschenke zu vergeuden, bieten Sachbezugskarten die Möglichkeit zur individuellen Verwendung.

Vorteile einer Mitarbeiterkarte:

  • Mitarbeiter erhält zusätzlich zum Lohn eine steuerfreie freiwillige Sonderzahlung
  • Mitarbeiter kann Sachbezüge individuell verwenden
  • einfache Verwaltung über ein Onlineportal
  • automatische Erinnerung bei Änderung der Freigrenze
  • Branding der Sachbezugskarte im Firmen CI
  • Weihnachtsgeld kann über das ganze Jahr verteilt gewährt werden (monatliche 50-Euro-Freigrenze)
  • kein privates Verschuldungsrisiko möglich dank Prepaid-Prinzip

Alle wichtigen Fragen und Antworten zu Mitarbeiterkarten finden Sie übrigens gesammelt in unseren FAQ.

Sachbezugskarten individuell aufladen

Für die Zahlung von Sachbezügen können Sie die 50-Euro-Freigrenze nutzen, müssen sie aber  nicht voll beanspruchen. Wählen Sie frei, wie viel Sie Ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum Lohn zahlen möchten. Das kann z.B. ein monatlicher Betrag von 25 Euro sein oder ein einmal im Jahr gewährter Vorteil als Weihnachtsgeschenk, wie z.B. 40 Euro statt des steuerpflichtigen Weihnachtsgelds.

Geld kann auf der Mitarbeiterkarte gesammelt werden

Das Schöne an einer Sachbezugskarte ist, dass Ihre Mitarbeiter den Zeitpunkt bestimmen, wann sie das Geld ausgeben möchten. Wird vom Arbeitgeber z.B. monatlich der volle mögliche Freibetrag i.H.v. 50 Euro auf die Karte überwiesen, können die steuerfreien Sachbezüge darauf bis zu 36 Monate gesammelt werden. Plant Ihr Mitarbeiter also zukünftig eine größere Ausgabe, kann dieser den angesammelten Geldbetrag dafür verwenden.

Jetzt kostenfreien und unverbindlichen Sachbezugskartenvergleich nutzen 

Sie möchten steuerfreie Sachbezüge für Ihr Unternehmen nutzen? Fordern Sie jetzt unseren kostenfreien und unverbindlichen Anbietervergleich für Sachbezugskarten an. Sie erhalten geprüfte Angebote, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an unser Team wenden.

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Martin Wendl (mitarbeiterkarten24.de)

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