Steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter

Steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter

Steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter lohnen sich doppelt. Denn weder für den Arbeitgeber, noch den Arbeitnehmer werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig. Es entsteht außerdem kein geldwerter Vorteil, der sich steuerlich belastend auswirkt. Erfahren Sie jetzt alles Wichtige zum Thema steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter.

Mitarbeiter steuerfrei belohnen: Sachbezüge nutzen

Gehaltserhöhungen sind für Arbeitnehmer immer willkommen. Doch jeder ausbezahlte Cent mehr hat eine höhere Steuer- und Abgabenlast zur Folge. Dank steuerfreier Sachbezüge bleibt mehr Netto vom Brutto. Gegenüber einer klassischen Gehaltserhöhung ist das ein entschiedener Vorteil und eine lukrative Option sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer.

Zu beachten ist, dass Sachbezüge zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Das heisst, es darf kein Teil des Arbeitslohns durch Sachbezüge ersetzt werden. Statt gewöhnliche Geschenke, wie Gutscheine oder Blumen zu schenken, bevorzugen Arbeitgeber aufgrund der immensen Ersparnis immer häufiger steuerfreie Sachbezüge.

Individuelle Sachleistungen statt klassischer Gutschein

Gutscheine sind ein absoluter Klassiker als Geschenk für Mitarbeiter. Doch sie haben einen großen Nachteil: Sie sind meist an ein Unternehmen bzw. eine Dienstleistung gebunden. Falls der Gutschein also den Geschmack des Arbeitnehmers nicht treffen sollte, hat dieser somit keine Möglichkeit den Geldbetrag individuell zu nutzen. Eine Sachbezugskarte kann jedoch nach Belieben für individuelle Sachleistungen verwendet werden. Sie funktioniert wie eine Prepaid-Kreditkarte und wird wie eine übliche Kreditkarte bargeldlos bei Händlern eingesetzt. Ein riesiger Pluspunkt gegenüber klassischer Gutscheine.

Eine für alle: Steuerfreie Alternative Sachbezugskarte

Weihnachten, Geburtstag oder Jubiläum: Zerbrechen Sie sich als Arbeitgeber regelmäßig den Kopf, welches Geschenk am besten zu Ihren Mitarbeitern passt? Dank steuerfreier Sachbezüge gehört die zeitaufwändige Suche nach der passenden Aufmerksamkeit der Vergangenheit an. Denn den Mitarbeitern steht es völlig frei, wie sie den Geldbetrag auf einer Sachbezugskarte verwenden. Sie erhalten damit ein individuelles Geschenk, das ihnen zum Geburtstag oder einem anderen besonderen Anlass wirklich Freude bereitet.

Eine Karte, 5 steuerfreie Optionen

Geschenke, Internetpauschale oder Erholungsbeihilfen: Mit der Sachbezugskarte bleiben Arbeitgeber flexibel. Es stehen Ihnen 5 steuerfreie Optionen zur Verfügung, die perfekt zu den individuellen Bedürfnissen Ihrer Arbeitnehmer passen.

Übrigens: Der Betrag, der vom Arbeitgeber monatlich auf die Karte gebucht wird, muss nicht sofort von den Mitarbeitenden ausgegeben werden. Die monatlichen Leistungen können bis zu 36 Monate als Guthaben auf der Prepaid Firmenkreditkarte angesammelt werden und nach Bedarf verwendet werden.

Diese 5 Möglichkeiten stehen Arbeitgebern mit der Sachbezugskarte zur Verfügung:

  • steuerfreie Sachleistung bis zu 50 € mtl. – § 8 Abs. 2 S. 11 EStG
  • Geschenke – R 19.6 LStR
  • Internetpauschale – § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 EStG
  • Erholungsbeihilfen – § 40 Abs. 2 Nr. 3 EStG
  • Sachbezugsleistung nach § 37b Abs. 1 Nr. 1 EStG

Möglichkeit 1: steuerfreie Sachleistung

Nutzen Sie diesen steuerlichen Vorteil bis maximal 50 € pro Monat. Ihre Mitarbeiter können die steuerfreie Sachleistung nach Belieben für individuelle Wünsche in Anspruch nehmen. Der verfügbare Betrag kann von den Angestellten nicht in bares Geld umgewandelt werden. Solange der Mitarbeiter bei Ihnen beschäftigt ist und Sie diesem steuerfreie Sachleistungen gewähren, erhält dieser maximal 50 € monatlich. Bis zu dieser Grenze können Sie den Betrag selbstverständlich frei wählen.

Möglichkeit 2: Geschenke

Verzichten Sie auf das Schenken klassischer Gutscheine für besondere Anlässe. Für z.B. Geburtstage, Hochzeiten oder eine Genesung Ihrer Mitarbeiter sind steuerfreie Aufmerksamkeiten bis zu 60 € pro Anlass möglich. Um steuerfreie Mitarbeitergeschenke gewähren zu dürfen, müssen diese zeitnah und im konkreten Zusammenhang mit einem besonderen persönlichen Ereignis stehen. Als persönliches Ereignis gelten übrigens auch die Geburt eines Kindes oder ein rundes Jubiläum des Arbeitnehmers.

Möglichkeit 3: Internetpauschale

Eine weitere interessante Option, um Steuern zu sparen, ist die Internetpauschale. Hier kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern bis zu 50 € pro Monat spendieren. Bedingungen sind, dass dem Arbeitnehmer tatsächlich Kosten für die private Internetnutzung entstehen. Außerdem muss der Arbeitgeber sichergehen, dass die Internetpauschale nicht höher ausfällt, als die tatsächlich entstandenen Kosten für den Mitarbeiter. Als Beleg hierfür sollte vom Mitarbeiter jährlich eine Rechnung oder Vertragsinformation des Internetanbieters eingeholt werden.

Möglichkeit 4: Erholungsbeihilfen

Erholungsbeihilfen sind eine günstige Alternative zum Urlaubsgeld. Hier darf der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern einmal jährlich jeweils 156 € zukommen lassen. Sollte der Arbeitnehmer verheiratet sein, sind weitere 104 € für den Ehegatten oder die Ehegattin drin. Für jedes steuerlich berücksichtigungsfähige Kind können weitere 52 € gewährt werden.

Gut zu wissen: Für Arbeitnehmer sind Erholungsbeihilfen komplett steuer- und sozialabgabenfrei. Arbeitgeber sparen sich bei diesem Geschenk immerhin die Sozialversicherungsbeiträge. Für die Beihilfe fällt eine pauschale Besteuerung i.H.v. 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag sowie evtl. Kirchensteuer an.

Möglichkeit 5: Sachbezugsleistung nach § 37b Abs. 1 Nr. 1 EStG

Darüber hinaus können Unternehmen die Einkommensteuer für Sachbezüge (oder andere Zuwendungen) als Zusatzleistungen an Mitarbeiter, bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro p.a., über einen pauschalen Steuersatz von 30 % übernehmen. Zusätzlich sind Sozialversicherung, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu entrichten. Dadurch lassen sich beispielsweise außerordentliche Prämien oder Sonder-Boni, sofern diese nicht bereits arbeitsvertraglich vereinbart sind, steueroptimiert ausschütten. Dieser Sachbezug ist beim Arbeitnehmer mit Pauschalversteuerung zudem sozialversicherungspflichtig.

Besonders vorteilhaft ist diese Sachbezugsmöglichkeit für Mitarbeitende, die über der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung verdienen. Denn es erfolgt kein zusätzlicher SV-Abzug auf den Sachbezugbetrag.

Übrigens: Diese Regelung ist auch für Geschenke an Kunden und Geschäftspartner anwendbar. Hier entfällt die Sozialversicherungspflicht.

Freigrenzen einhalten und regelmäßig prüfen

Bei der Nutzung einer Sachbezugskarte statt klassischem Geschenk gibt es nur wenige Dinge zu beachten. Sehr wichtig ist das Einhalten der festgelegten Freigrenzen. Für Sachbezüge gilt aktuell ein monatlicher Betrag von 50 €. Dieser ist zwingend einzuhalten. Denn sollte die Freigrenze nur um 1 Cent überschritten werden, wird der gesamte Betrag steuer- sowie abgabenpflichtig. Mit einer Sachbezugskarte sind Arbeitgeber und Arbeitnehmern auf der sicheren Seite. Sie erhalten eine automatische Information, wenn sich die monatlichen Freigrenzen ändern sollten.

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Machen Sie Ihren Mitarbeitern ein Geschenk, das Ihnen lange Freude bereiten wird! Lassen Sie sich von den vielen Vorteilen steuerfreier Sachbezüge überzeugen:


Vorteile Firmenkreditkarte für Arbeitgeber


  • Top Alternative zur klassischen Gehaltserhöhungabgaben- und steuerfreie zusätzliche
  • Zahlung an Mitarbeitereinfache Verwaltung im Online-Portal
  • Nutzung verschiedener steuerlicher
  • Optimierungen möglich
  • Prepaid Kreditkarte im Corporate Design


Vorteile Firmenkreditkarte für Mitarbeiterer


  • Höheres Netto dank steuer- und abgabefreier Arbeitgeberleistungen
  • Karte kann für individuelle Sachleistungen verwendet werdenmonatliche
  • monatliche Leistungen können bis zu 36 Monate als Guthaben auf der Prepaid Firmenkreditkarte angesammelt werden
  • steuerfreie Zuwendungen für persönliche Anlässe möglich (z.B. Jubiläum, Hochzeitstag, Geburtstag)
  • dank hoher Akzeptanz im Handel einfach zum Bezahlen einsetzbar

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  • wissenswerte Information über abweichende Servicegrade rund um die Karte
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Martin Wendl (mitarbeiterkarten24.de)

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