Sachbezug Rechner – Nettolohn-Optimierung für Arbeitgeber
Berechnen Sie in 30 Sekunden, wie viel Ihr Unternehmen durch steuerfreie Benefits spart – und wie Ihre Mitarbeiter gleichzeitig mehr Netto erhalten.
Wie funktioniert der Sachbezug Rechner?
Unser kostenloser Sachbezug Rechner zeigt Ihnen in drei einfachen Schritten, wie viel Ihr Unternehmen durch den Einsatz steuerfreier Benefits sparen kann – und warum eine Nettolohnoptimierung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sinnvoller ist als eine herkömmliche Gehaltserhöhung.
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Tragen Sie die Anzahl Ihrer Mitarbeiter, das durchschnittliche Bruttogehalt und Ihr Bundesland ein. So kann der Rechner Steuerklassen und Sozialversicherungsbeiträge korrekt berücksichtigen.
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Wählen Sie aus verschiedenen steuerfreien und pauschalversteuerten Benefits: Mitarbeiterkarte, Essenszuschuss, Erholungsbeihilfe, Internetpauschale und mehr.
Ersparnis berechnen
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Was sind steuerfreie Sachbezüge?
Ein Sachbezug ist eine Zuwendung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die nicht in Geld, sondern als Sachleistung oder zweckgebundener Gutschein gewährt wird. Im Gegensatz zu einer regulären Gehaltserhöhung fällt auf bestimmte Sachbezüge keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherung an – ein geldwerter Vorteil, von dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen profitieren.
Die gesetzliche Grundlage bildet § 8 Abs. 2 EStG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 EStG. Seit 2022 gilt eine monatliche Freigrenze von 50 Euro für Sachbezüge gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Das bedeutet: Solange der monatliche Wert aller Sachbezüge pro Mitarbeiter 50 Euro nicht überschreitet, bleiben diese Zuwendungen vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei.
Der entscheidende Unterschied zur Gehaltserhöhung: Bei einer Brutto-Gehaltserhöhung von 50 Euro kommen beim Arbeitnehmer nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherung oft nur 25–30 Euro Netto an. Bei einem steuerfreien Sachbezug über eine Mitarbeiterkarte erhält der Arbeitnehmer dagegen die vollen 50 Euro – und der Arbeitgeber spart zusätzlich seinen Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen (ca. 20 %).
Typische Beispiele für steuerfreie Sachbezüge 2026 sind die Mitarbeiterkarte (Sachbezugskarte), Essenszuschüsse, Erholungsbeihilfen, Zuschüsse zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge oder Kindergartenzuschüsse. Diese können einzeln oder kombiniert eingesetzt werden, solange die jeweiligen Freigrenzen und steuerlichen Regelungen beachtet werden. Unser Rechner berücksichtigt alle relevanten Sachbezüge und berechnet die optimale Kombination für Ihr Unternehmen.
Sachbezug 50 Euro Freigrenze 2026 – Was Arbeitgeber wissen müssen
Die Sachbezug Freigrenze von 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter ist auch 2026 der wichtigste Wert für die steuerfreie Nettolohnoptimierung. Diese Grenze gilt seit dem 1. Januar 2022 und wurde zuletzt durch das Jahressteuergesetz 2020 von 44 Euro auf 50 Euro angehoben. Eine weitere Erhöhung ist aktuell nicht geplant.
Achtung – Freigrenze, nicht Freibetrag! Der Unterschied ist entscheidend: Bei einer Freigrenze wird der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig, sobald die Grenze auch nur um einen Cent überschritten wird. Bei einem Freibetrag wäre nur der übersteigende Teil steuerpflichtig. Deshalb ist es wichtig, die 50-Euro-Grenze unter keinen Umständen zu überschreiten. Nutzen Sie unseren Rechner, um sicherzustellen, dass Ihre Sachbezugskonfiguration innerhalb der Freigrenze bleibt.
Neben dem klassischen Sachbezug § 8 Abs. 2 EStG (bis 50 Euro monatlich) gibt es weitere steuerlich begünstigte Leistungen, die unabhängig von der 50-Euro-Freigrenze gewährt werden können. Dazu zählen unter anderem: Essenszuschüsse (bis 7,67 Euro pro Arbeitstag, pauschalversteuert mit 25 %), die Erholungsbeihilfe (156 Euro pro Jahr für den Arbeitnehmer, pauschalversteuert), die Internetpauschale (bis 50 Euro monatlich, pauschalversteuert), Zuschüsse für besondere Anlässe (60 Euro, 2–3x jährlich), der steuerfreie Kindergartenzuschuss sowie die betriebliche Gesundheitsvorsorge (bis 600 Euro jährlich, steuerfrei).
Durch die geschickte Kombination dieser Bausteine können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern weit mehr als 50 Euro pro Monat an zusätzlichen Leistungen zukommen lassen – vollkommen legal und steueroptimiert. Unser Sachbezug Rechner berechnet die optimale Konfiguration und zeigt Ihnen die jährliche Gesamtersparnis.
Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Benefits schaffen eine Win-win-Situation: Arbeitgeber senken ihre Personalkosten, während Arbeitnehmer mehr Netto vom Brutto erhalten. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Vorteile im Überblick.
🏢 Vorteile für Arbeitgeber
- Personalkosten senken: Keine Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge auf steuerfreie Sachbezüge – bis zu 20 % Ersparnis gegenüber Brutto-Erhöhungen.
- Mitarbeiterbindung stärken: Sachbezüge signalisieren Wertschätzung und erhöhen die Zufriedenheit und Loyalität Ihres Teams.
- Einfache Umsetzung: Mit der Mitarbeiterkarte von mitarbeiterkarten24.de ist die Verwaltung digital und automatisiert – ohne bürokratischen Aufwand.
- Arbeitgeberattraktivität: Moderne Benefits machen Ihr Unternehmen im Wettbewerb um Fachkräfte attraktiver.
- Steuerlich absetzbar: Sachbezüge sind als Betriebsausgabe voll absetzbar.
👤 Vorteile für Arbeitnehmer
- Mehr Netto vom Brutto: Steuerfreie Sachbezüge kommen zu 100 % beim Arbeitnehmer an – ohne Abzüge.
- Vielfältige Einsatzmöglichkeiten: Die Mitarbeiterkarte ist bei zahlreichen Akzeptanzstellen einsetzbar – für Einkauf, Tanken, Gastronomie und mehr.
- Zusätzlich zum Gehalt: Sachbezüge ersetzen kein Gehalt, sondern kommen als Extra obendrauf.
- Steuerfreie Extras: Kein Papierkram für den Arbeitnehmer – die steuerliche Abwicklung läuft über den Arbeitgeber.
- Spürbare Wertschätzung: Regelmäßige Sachbezüge zeigen, dass der Arbeitgeber seine Mitarbeiter wertschätzt.
Alle Benefits im Überblick
Die folgende Tabelle zeigt die gängigsten Benefits, die Arbeitgeber in Deutschland einsetzen können. Benefits, die über die Mitarbeiterkarte abgewickelt werden können, sind besonders gekennzeichnet.
| Benefit | Gesetzliche Grundlage | Betrag | Steuerliche Behandlung | Mitarbeiterkarte |
|---|---|---|---|---|
| Sachbezug § 8 Beliebt | § 8 Abs. 2 S. 11 EStG | 50 €/Monat | Steuerfrei (Freigrenze) | ✓ |
| Essenszuschuss | § 8 Abs. 2 EStG, R 8.1 Abs. 7 LStR | 7,67 €/Tag × 15 Tage (monatlich) = 115,05 €/Monat | Pauschalsteuer 25 % | ✓ |
| Erholungsbeihilfe | § 40 Abs. 2 Nr. 3 EStG | 156 €/Jahr (= 13 €/Monat) | Pauschalsteuer 25 % | ✓ |
| Internetpauschale | § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG | max. 50 €/Monat | Pauschalsteuer 25 % | ✓ |
| Besondere Anlässe | R 19.6 LStR | 60 €, 2–3x/Jahr | Steuerfrei | ✓ |
| Kindergartenzuschuss | § 3 Nr. 33 EStG | Unbegrenzt | Steuerfrei | ✗ |
| Gesundheitsvorsorge | § 3 Nr. 34 EStG | max. 600 €/Jahr | Steuerfrei | ✓ |
| Jobticket | § 3 Nr. 15 EStG | max. 63 €/Monat | Steuerfrei | ✓ |
| Fahrrad-Leasing | § 3 Nr. 37 EStG | Variabel | Steuerfrei | ✗ |
| Entfernungspauschale | § 40 Abs. 2 Nr. 5 S. 2 EStG | 0,38 €/km | Pauschalsteuer 15 % | ✗ |
| Betriebsfeste | § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG | 110 € / 2 Feste p.a. | Steuerfrei (Freibetrag) | ✗ |
| Rabattfreibetrag | § 8 Abs. 3 EStG | 1.080 €/Jahr | Steuerfrei (Freibetrag) | ✗ |
Wir nehmen keine steuerliche Beratung vor – bitte sprechen Sie für individuelle Fragen mit Ihrem Steuerberater.
Die mit ✓ gekennzeichneten Sachbezüge lassen sich besonders einfach über eine Mitarbeiterkarte abwickeln – digital, automatisiert und ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Häufige Fragen zum Sachbezug Rechner
Ein Sachbezug ist eine nicht-monetäre Zuwendung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Statt einer Geldzahlung erhält der Mitarbeiter eine Sachleistung, einen Gutschein oder eine zweckgebundene Leistung. Sachbezüge können unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden, was sie zu einem attraktiven Instrument der Nettolohnoptimierung macht.
Die Sachbezugsfreigrenze beträgt 2026 weiterhin 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Diese Freigrenze gilt seit dem 1. Januar 2022 und wurde von zuvor 44 Euro auf den aktuellen Wert angehoben. Der Betrag gilt pro Kalendermonat und kann nicht auf andere Monate übertragen werden.
Achtung: Bei der 50-Euro-Grenze handelt es sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Wird die Grenze auch nur um einen Cent überschritten, wird der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig – nicht nur der übersteigende Teil. Deshalb ist es besonders wichtig, die Freigrenze exakt einzuhalten. Unser Rechner hilft Ihnen dabei.
Viele Benefits lassen sich kombinieren, da sie auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen basieren. Der Sachbezug nach § 8 Abs. 2 EStG (50 Euro Freigrenze) kann beispielsweise parallel zum Essenszuschuss, zur Erholungsbeihilfe, zur Internetpauschale und zu Zuwendungen zu besonderen Anlässen gewährt werden. So lässt sich die Gesamtleistung pro Mitarbeiter deutlich über 50 Euro monatlich steigern.
Bei einer Brutto-Gehaltserhöhung fallen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge an – sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Beim Sachbezug entfallen diese Abgaben ganz oder teilweise. Das bedeutet: Gleiche Kosten für den Arbeitgeber, aber deutlich mehr Netto für den Arbeitnehmer. Unser Rechner zeigt den Unterschied im direkten Vergleich.
Steuerfreie Sachbezüge innerhalb der 50-Euro-Freigrenze sind für den Arbeitnehmer komplett steuer- und abgabenfrei. Bei pauschalversteuerten Sachbezügen wie dem Essenszuschuss oder der Internetpauschale übernimmt in der Regel der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer von 25 %. Für den Arbeitnehmer entstehen in beiden Fällen keine Abzüge.
Eine Mitarbeiterkarte (auch Sachbezugskarte genannt) ist eine Prepaid-Karte, die der Arbeitgeber monatlich mit bis zu 50 Euro auflädt. Der Mitarbeiter kann damit bei zahlreichen Akzeptanzstellen einkaufen – für Lebensmittel, Tanken, Shopping oder Gastronomie. Die Karte erfüllt alle Anforderungen des § 8 Abs. 2 EStG und stellt eine einfache, digitale Lösung für die Sachbezugsabwicklung dar.
Die Einführung von Benefits ist unkompliziert. Nutzen Sie unseren Rechner, um die optimale Konfiguration zu berechnen und den für Sie passenden Anbieter auszuwählen. Anschließend können Sie mit Ihrem ausgewählten Anbieter den Vertrag abschließen. Die Karten werden digital verwaltet, die monatliche Aufladung erfolgt automatisch, und Ihre Buchhaltung erhält alle relevanten Nachweise für die Lohnabrechnung.
Ja, unser Sachbezug Rechner ist zu 100 % kostenlos und unverbindlich. Sie können die Berechnung so oft durchführen, wie Sie möchten. Für den detaillierten Spar-Report als PDF bitten wir Sie lediglich um Ihre Kontaktdaten – so können wir Sie bei Interesse persönlich beraten.
Unser Rechner verwendet die aktuellen Steuer- und Sozialversicherungsdaten für 2026 und berücksichtigt Grenzsteuersätze, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und alle SV-Beiträge. Die Ergebnisse dienen als verlässliche Orientierung für Ihre Planung. Für eine verbindliche steuerliche Beratung empfehlen wir, die Ergebnisse mit Ihrem Steuerberater zu besprechen.
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