Ihr Vorteil auf einen Blick
Berechnen Sie das Potenzial Ihrer Sachbezugskarte.
- Einsparpotenzial erkennen
- Kostenlos berechnen
- Sofort Ergebnis erhalten
- Persönlich beraten lassen
Die Berechnung ist der erste Schritt
Ihre Berechnung zeigt das Potenzial einer Sachbezugskarte. Welche Lösung wirklich zu Ihrer Organisation passt, hängt jedoch von weiteren Faktoren ab – etwa Mitarbeitendenzahl, Standorten, Akzeptanzstellen, Verwaltungsaufwand und internen Anforderungen. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der passenden Lösung.
Finden Sie die für Sie passende Sachbezugskarte
Sie beschreiben Ihre Anforderungen.
Wir analysieren den Markt, vergleichen passende Anbieter und begleiten Sie bis zur Einführung.
Einfach Anfrage konfigurieren
Sachbezug und Nettolohnoptimierung: die Grundlagen
Ein Sachbezug ist eine Zuwendung des Arbeitgebers, die nicht in Geld, sondern als Sachleistung oder zweckgebundener Gutschein gewährt wird. Anders als bei einer regulären Gehaltserhöhung fallen auf bestimmte Benefits weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge an – ein geldwerter Vorteil, von dem Arbeitgeber und Mitarbeitende gleichermaßen profitieren.
Mehr lesenWeniger lesen
Wie funktioniert der Sachbezugsrechner?
Der Rechner zeigt in drei Schritten, wie viel Ihr Unternehmen durch den Einsatz steuerfreier Benefits sparen kann – und warum eine Nettolohnoptimierung für beide Seiten günstiger ist als eine herkömmliche Gehaltserhöhung.
- 1 – Unternehmensdaten eingeben
- Anzahl der Mitarbeitenden, durchschnittliches Bruttogehalt und Bundesland. So werden Steuerklassen und Sozialversicherungsbeiträge korrekt berücksichtigt.
- 2 – Benefits auswählen
- Steuerfreie und pauschalversteuerte Leistungen: Sachbezugskarte, Essenszuschuss, Erholungsbeihilfe, Internetpauschale und weitere.
- 3 – Ersparnis berechnen
- Sofort eine Übersicht über die jährliche Ersparnis im Vergleich zu einer klassischen Brutto-Gehaltserhöhung, auf Wunsch als PDF-Report.
Was sind steuerfreie Sachbezüge?
Die gesetzliche Grundlage bildet § 8 Abs. 2 EStG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 EStG. Seit 2022 gilt eine monatliche Freigrenze von 50 Euro für Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG: Solange der monatliche Wert aller Sachbezüge pro Mitarbeitendem 50 Euro nicht überschreitet, bleiben diese Zuwendungen vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei.
Der entscheidende Unterschied zur Gehaltserhöhung liegt im Netto. Bei einer Brutto-Erhöhung von 50 Euro kommen nach Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherung häufig nur 25 bis 30 Euro an. Bei einem steuerfreien Sachbezug über eine Mitarbeiterkarte erhält die oder der Mitarbeitende die vollen 50 Euro – und der Arbeitgeber spart zusätzlich seinen Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen von rund 20 Prozent.
Typische steuerfreie Benefits sind die Sachbezugskarte, Essenszuschüsse, Erholungsbeihilfen, Zuschüsse zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge oder Kindergartenzuschüsse. Sie lassen sich einzeln oder kombiniert einsetzen, solange die jeweiligen Freigrenzen und steuerlichen Regelungen eingehalten werden.
Die 50-Euro-Freigrenze 2026
Die Freigrenze von 50 Euro pro Monat und Mitarbeitendem ist auch 2026 der wichtigste Wert für die steuerfreie Nettolohnoptimierung. Sie gilt seit dem 1. Januar 2022 und wurde durch das Jahressteuergesetz 2020 von 44 auf 50 Euro angehoben; eine weitere Erhöhung ist derzeit nicht geplant.
Entscheidend ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag: Bei einer Freigrenze wird der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig, sobald sie auch nur um einen Cent überschritten wird – nicht nur der übersteigende Teil. Die 50 Euro dürfen deshalb unter keinen Umständen überschritten werden.
Neben dem klassischen Sachbezug gibt es weitere begünstigte Leistungen, die unabhängig von der 50-Euro-Freigrenze gewährt werden können: Essenszuschüsse (bis 7,67 Euro je Arbeitstag, pauschalversteuert mit 25 Prozent), die Erholungsbeihilfe (156 Euro im Jahr, pauschalversteuert), die Internetpauschale (bis 50 Euro monatlich, pauschalversteuert), Zuwendungen zu besonderen Anlässen (60 Euro, zwei- bis dreimal jährlich), der Kindergartenzuschuss sowie die betriebliche Gesundheitsvorsorge (bis 600 Euro jährlich, steuerfrei). Durch die Kombination dieser Bausteine lassen sich deutlich mehr als 50 Euro monatlich zuwenden – legal und steueroptimiert.
Vorteile für Arbeitgeber und Mitarbeitende
Benefits senken die Personalkosten des Arbeitgebers und erhöhen zugleich das Netto der Mitarbeitenden.
Für Arbeitgeber
- Personalkosten senken
- Mitarbeiterbindung stärken
- Einfache, digitale Verwaltung
- Arbeitgeberattraktivität erhöhen
- Voll als Betriebsausgabe absetzbar
Für Mitarbeitende
- Mehr Netto vom Brutto
- Vielfältige Einsatzmöglichkeiten
- Zusätzlich zum Gehalt
- Kein Papierkram
- Spürbare Wertschätzung
Alle Benefits im Überblick
Die Tabelle zeigt die gängigsten Benefits, die Arbeitgeber in Deutschland einsetzen können. In der letzten Spalte steht, welche davon sich über eine Sachbezugskarte abwickeln lassen.
| Benefit | Gesetzliche Grundlage | Betrag | Steuerliche Behandlung | Über die Karte |
|---|---|---|---|---|
| Sachbezug | § 8 Abs. 2 S. 11 EStG | 50 €/Monat | steuerfrei (Freigrenze) | ja |
| Essenszuschuss | § 8 Abs. 2 EStG, R 8.1 Abs. 7 LStR | 7,67 €/Tag, rund 115 €/Monat | Pauschalsteuer 25 % | ja |
| Erholungsbeihilfe | § 40 Abs. 2 Nr. 3 EStG | 156 €/Jahr | Pauschalsteuer 25 % | ja |
| Internetpauschale | § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG | max. 50 €/Monat | Pauschalsteuer 25 % | ja |
| Besondere Anlässe | R 19.6 LStR | 60 €, 2–3×/Jahr | steuerfrei | ja |
| Kindergartenzuschuss | § 3 Nr. 33 EStG | unbegrenzt | steuerfrei | nein |
| Gesundheitsvorsorge | § 3 Nr. 34 EStG | max. 600 €/Jahr | steuerfrei | ja |
| Jobticket | § 3 Nr. 15 EStG | max. 63 €/Monat | steuerfrei | ja |
| Fahrrad-Leasing | § 3 Nr. 37 EStG | variabel | steuerfrei | nein |
| Entfernungspauschale | § 40 Abs. 2 Nr. 5 S. 2 EStG | 0,38 €/km | Pauschalsteuer 15 % | nein |
| Betriebsfeste | § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG | 110 €, 2 Feste im Jahr | steuerfrei (Freibetrag) | nein |
| Rabattfreibetrag | § 8 Abs. 3 EStG | 1.080 €/Jahr | steuerfrei (Freibetrag) | nein |
Wir nehmen keine steuerliche Beratung vor. Für individuelle Fragen sprechen Sie bitte mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.
Häufige Fragen zum Sachbezugsrechner
Welche Benefits kann ich kombinieren?
Viele Benefits lassen sich kombinieren, weil sie auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen beruhen. Der Sachbezug nach § 8 Abs. 2 EStG kann zum Beispiel parallel zum Essenszuschuss, zur Erholungsbeihilfe, zur Internetpauschale und zu Zuwendungen für besondere Anlässe gewährt werden. So steigt die Gesamtleistung pro Mitarbeitendem deutlich über 50 Euro im Monat. Der Rechner prüft die Kombination und zeigt die jährliche Gesamtersparnis.
Was ist der Unterschied zwischen Benefit und Gehaltserhöhung?
Bei einer Brutto-Gehaltserhöhung fallen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge an – für beide Seiten. Beim Sachbezug entfallen diese Abgaben ganz oder teilweise. Gleiche Kosten für den Arbeitgeber, deutlich mehr Netto für die Mitarbeitenden. Der Rechner stellt beide Wege direkt gegenüber.
Müssen Mitarbeitende Steuern auf Benefits zahlen?
Steuerfreie Sachbezüge innerhalb der 50-Euro-Freigrenze sind für die Mitarbeitenden vollständig steuer- und abgabenfrei. Bei pauschalversteuerten Leistungen wie dem Essenszuschuss oder der Internetpauschale übernimmt in der Regel der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent. In beiden Fällen entstehen den Mitarbeitenden keine Abzüge.
Wie führe ich Benefits im Unternehmen ein?
Berechnen Sie zunächst mit dem Rechner die passende Konfiguration. Anschließend wählen Sie den Anbieter aus und schließen den Vertrag ab. Die Karten werden digital verwaltet, die monatliche Aufladung läuft automatisch, und die Buchhaltung erhält alle Nachweise für die Lohnabrechnung. Bei Auswahl und Einführung begleiten wir Sie.
Ist der Sachbezugsrechner kostenlos?
Ja, der Rechner ist kostenlos und unverbindlich, und Sie können die Berechnung beliebig oft wiederholen. Für den ausführlichen Spar-Report als PDF bitten wir um Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie bei Interesse persönlich beraten können.
Wie genau ist die Berechnung?
Der Rechner verwendet die aktuellen Steuer- und Sozialversicherungsdaten für 2026 und berücksichtigt Grenzsteuersätze, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und alle Sozialversicherungsbeiträge. Die Ergebnisse sind eine verlässliche Orientierung für die Planung. Für eine verbindliche Auskunft besprechen Sie die Zahlen bitte mit Ihrer Steuerberatung.





