Mitarbeiterbenefits
für Kommunen und den
öffentlichen Dienst
Spielraum, wo der Tarif keinen lässt.
- Fachkräfte halten
- Zusätzlich zum Tarifgehalt
- Unabhängige Expertenberatung
- Erfahrung mit Kommunen
Warum Sachbezugskarten für Kommunen und den öffentlichen Dienst relevant sind
Kommunalverwaltungen, Landratsämter und öffentliche Einrichtungen stehen vor Herausforderungen, die es in der Privatwirtschaft so nicht gibt: starre Entgeltstrukturen im TVöD, begrenzte Haushaltsmittel und ein wachsender Wettbewerb um Fachkräfte. Eine passende Sachbezugskarte kann dabei unterstützen – als zusätzlicher Benefit neben dem Tarifgehalt, der die Eingruppierung unberührt lässt.
Besondere Anforderungen im öffentlichen Dienst
Nicht jede Lösung passt zu den Strukturen einer Verwaltung.
Entscheidend sind unter anderem:
Starre Entgeltstrukturen
Individuelle Erhöhungen außerhalb der Eingruppierung sind kaum möglich.
Begrenzte Haushaltsmittel
Der Posten muss planbar sein und in den Haushaltsplan passen.
Personalrat & Mitbestimmung
Eine transparente Einführung ist entscheidend für die Akzeptanz.
Ämter & Außenstellen
Die Lösung muss auch über mehrere Standorte einfach verwaltbar bleiben.
So unterstützen wir Sie
Anforderungen verstehen
Wir analysieren Ihre Ausgangssituation.
Anbieter vergleichen
Wir prüfen passende Lösungen aus dem Markt.
Entscheidung vorbereiten
Sie erhalten eine unabhängige Einschätzung.
Einführung begleiten
Wir unterstützen bei der Umsetzung.
Einsatzmöglichkeiten von Sachbezugskarten
-
Monatlicher Mitarbeiterbenefit
Regelmäßige Wertschätzung für alle Beschäftigten.
-
Leistungsentgelt nach § 18 TVöD
Teile des bestehenden Budgets monatlich statt als Einmalzahlung.
-
Dienstjubiläen und besondere Anlässe
Zusätzliche Aufladungen mit eigenem Freibetrag.
Die wichtigsten Auswahlkriterien
Nutzungsmöglichkeiten
Kann die Karte dort eingesetzt werden, wo Beschäftigte sie wirklich nutzen möchten?
Verwaltung & Prozesse
Wie einfach funktioniert die monatliche Administration über alle Ämter und Außenstellen hinweg?
Haushalt & Vergabe
Lässt sich die Lösung sauber im Haushaltsplan abbilden und beschaffen?
Einführung & Unterstützung
Welche Unterstützung gibt es für Personalstelle, Amtsleitungen und Personalrat?
Dabei spielen unter anderem Akzeptanzstellen, regionale Besonderheiten, HR-Schnittstellen und der Support des Anbieters eine wichtige Rolle.
Wir helfen Ihnen, die Unterschiede der Anbieter richtig einzuordnen und die passende Lösung für Ihre Verwaltung auszuwählen.
Wir finden die passende Sachbezugskarte für Ihre Verwaltung
Sie beschreiben Ihre Anforderungen.
Wir analysieren den Markt, vergleichen passende Anbieter und begleiten Sie bis zur Einführung.
Einfach Anfrage konfigurieren
Häufige Fragen
Können auch Beamte die Sachbezugskarte erhalten?
Ja. Der steuerfreie Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG gilt auch für Beamtinnen und Beamte; die Karte kann als freiwillige Zusatzleistung des Dienstherrn gewährt werden. Die beamtenrechtlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich allerdings von Bundesland zu Bundesland – diesen Punkt klären wir im Gespräch für Ihr Land.
Kann das Leistungsentgelt nach § 18 TVöD über die Karte ausgezahlt werden?
Ja. Nach § 18a TVöD-VKA können kommunale Arbeitgeber Teile des Leistungsentgelt-Budgets alternativ als Gutscheine oder Sachleistungen auszahlen. Die Sachbezugskarte verteilt diesen Betrag monatlich statt ihn als steuerpflichtige Einmalzahlung auszuschütten – der Spielraum der 50-Euro-Freigrenze wird so über das Jahr ausgeschöpft, und es entsteht kein zusätzlicher Haushaltsposten.
Wie lässt sich die Karte im Haushalt abbilden?
Als planbare Personalnebenkosten. Bei 300 Beschäftigten und 50 Euro im Monat sind das 180.000 Euro im Jahr – ein Posten, der sich im Haushaltsplan sauber einstellen lässt. Wird stattdessen das bestehende Leistungsentgelt-Budget genutzt, entstehen keine zusätzlichen Kosten, sondern es ändert sich nur die Art der Auszahlung.
Muss der Personalrat beteiligt werden?
In der Regel ja: Die Einführung einer Sachbezugskarte ist im öffentlichen Dienst meist mitbestimmungspflichtig. Das ist kein Hindernis, sondern eine Frage der Vorbereitung – wir stellen die Unterlagen bereit, erklären das Modell und beantworten die üblichen Rückfragen, damit die Beteiligung zügig und nachvollziehbar abläuft.
Wie funktioniert die Verwaltung bei mehreren Ämtern und Außenstellen?
Über eine zentrale Plattform. Amtsleitungen können bei Bedarf eigenen Zugang erhalten, während die Personalstelle den Gesamtüberblick behält. Für die monatliche Aufladung stehen je nach Anbieter Sammelauftrag, CSV-Import oder eine Schnittstelle zur Personalabrechnung zur Verfügung – SAP, DATEV, LOGA und dvv.Familia gehören zu den gängigen Anbindungen. Welcher Anbieter was unterstützt, prüfen wir im Vergleich.
Steuerfreier Sachbezug in der Verwaltung: die Grundlagen
Ein Sachbezug ist eine geldwerte Sachleistung, die Arbeitgeber zusätzlich zum regulären Entgelt gewähren. Anders als bei einer Entgelterhöhung fallen darauf weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge an – weder bei den Beschäftigten noch beim Dienstherrn. Grundlage ist § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG: bis 50 Euro pro Monat und Kopf vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei.
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Die 50-Euro-Freigrenze in der Praxis
Die Freigrenze gilt pro Beschäftigtem und Kalendermonat und lässt sich nicht in einen späteren Monat übertragen. Entscheidend ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag: Wird der Betrag auch nur um einen Cent überschritten, ist die gesamte Zuwendung lohnsteuerpflichtig – nicht nur der übersteigende Teil.
Voraussetzungen für den steuerfreien Sachbezug:
- Höchstens 50 Euro pro Monat und Beschäftigtem
- Eine Sachleistung, keine Barauszahlung
- Ein Kartenmodell nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG
- Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
- Alle weiteren Sachbezüge des Monats werden angerechnet
Leistungsentgelt nach § 18 TVöD
Der TVöD gibt kommunalen Arbeitgebern mit dem Leistungsentgelt nach § 18 ein Instrument an die Hand, um Motivation und Eigenverantwortung zu stärken: eine variable, leistungsorientierte Zusatzvergütung neben dem Tabellenentgelt.
Nach § 18a TVöD-VKA lassen sich Teile dieses Budgets alternativ als Sonderzahlungen, Gutscheine, Gesundheitsmaßnahmen oder Fahrtkostenzuschüsse auszahlen. Die Sachbezugskarte ist damit ein tarifvertraglich verankerter Weg, das Leistungsentgelt steueroptimiert umzusetzen.
- Tarifliche Grundlage
- Die Karte ist kein zusätzlicher Haushaltsposten, sondern kann aus dem bestehenden Leistungsentgelt-Budget finanziert werden.
- Steuerlicher Doppelvorteil
- Innerhalb der 50-Euro-Freigrenze bleibt die Auszahlung für Kommune und Beschäftigte steuer- und sozialversicherungsfrei.
- Höhere Netto-Wirkung
- 50 Euro steuerfreier Sachbezug kommen vollständig an; eine steuerpflichtige Prämie in gleicher Höhe deutlich weniger.
- Kontinuierliche Wirkung
- Monatliche Aufladungen wirken über das Jahr, während eine jährliche Einmalzahlung schnell verpufft.
Warum Kommunen besonders profitieren
Individuelle Gehaltserhöhungen außerhalb der Eingruppierung sind im öffentlichen Dienst kaum möglich, und der Wettbewerb mit der Privatwirtschaft um Fachkräfte in IT, Bauwesen und technischen Berufen nimmt zu. Der steuerfreie Sachbezug schafft Spielraum, ohne den Haushalt übermäßig zu belasten und ohne die Tarifstruktur zu berühren.
mitarbeiterkarten24.de hat Sachbezugskarten bereits an über 20 Kommunen und öffentliche Einrichtungen vermittelt; zu den Referenzen zählen unter anderem die Stadt Meißen und der Landkreis Hof. Im kommunalen Umfeld wirkt der Referenz-Effekt besonders stark: Positive Erfahrungen einer Nachbarkommune senken die Entscheidungshürde spürbar.
Was 50 Euro im Monat bewirken
Jede unbesetzte Stelle bedeutet längere Bearbeitungszeiten, Überlastung im Team und sinkende Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürger. Regelmäßige Benefits wirken deshalb auf mehreren Ebenen zugleich.
- Wertschätzung zeigen
- Anerkennung für den Einsatz in Verwaltung, Bürgerservice, Bauverwaltung oder Ordnungsamt.
- Abwanderung bremsen
- Ein spürbarer Benefit senkt die Bereitschaft, für ein höheres Gehalt in die Privatwirtschaft zu wechseln – dort, wo der TVöD bei Spezialisten nicht mithalten kann.
- Employer Branding stärken
- Eine sichtbare Benefits-Kultur positioniert die Kommune als moderne Arbeitgeberin.
- Kaufkraft sichern
- Bis zu 600 Euro im Jahr, die netto vollständig bei den Beschäftigten ankommen.
Weitere Einsatzmöglichkeiten
- Sonderleistungen und Projektzulagen
- Anerkennung für besondere Einsätze wie Wahlvorbereitung, Krisenstabsarbeit oder Vertretung bei Personalengpässen.
- Mahlzeitenzuschüsse kombinieren
- Sachbezug und steuerbegünstigter Essenszuschuss über eine Karte – relevant für Verwaltungsstandorte ohne eigene Kantine.
Unterschied zu Gutscheinen
Gutscheine sind auf einzelne Händler beschränkt. Die Sachbezugskarte bietet mehr Spielraum: Beschäftigte lösen ihre 50 Euro bei zahlreichen Akzeptanzstellen ein, stationär und online. Für Verwaltungen mit Beschäftigten an mehreren Standorten ist das häufig der Unterschied zwischen einem Benefit, der genutzt wird, und einem, der liegen bleibt.



