Welcher Aufwand entsteht für die Personalabteilung bei digitalen Sachbezügen?

Welcher Aufwand entsteht für die Personalabteilung bei digitalen Sachbezügen?

Der steuerfreie Sachbezug ist längst zu einem der beliebtesten Mitarbeiter Benefits in Deutschland geworden – und die Frage, die sich in fast jeder Personalabteilung stellt, lautet: Wie viel Aufwand bedeutet die Einführung und Verwaltung von Sachbezügen eigentlich wirklich? Viele Arbeitgeber zögern, weil sie einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand befürchten. Die gute Nachricht vorweg: Digitale Lösungen wie moderne Geldkarten und Sachbezugskarten reduzieren den Verwaltungsaufwand bei Sachbezügen in der Regel deutlich, statt ihn zu erhöhen.

Was sind Sachbezüge im Personalwesen?

Bevor wir über den Aufwand sprechen, lohnt sich ein klarer Blick auf die Definition. Sachbezüge sind alle nicht in Geld bestehenden Einnahmen, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält. Statt zusätzliches Gehalt in bar auszuzahlen, stellt das Unternehmen Waren und Dienstleistungen oder andere Sachleistungen zur Verfügung. Genau diese Abgrenzung zwischen Geld und Waren ist der Kern des Themas – und entscheidet darüber, ob ein steuerfreier Sachbezug vorliegt oder nicht.

Im Personalwesen dienen Sachbezüge vor allem einem Ziel: der Wertschätzung und Mitarbeiterbindung. Ein steuerfreier Sachbezug von 50 Euro pro Monat kommt bei den Mitarbeitenden fast vollständig an, während eine klassische Gehaltserhöhung durch Steuer und Sozialabgaben spürbar geschmälert wird. Ein steuerfreier Sachbezug ist damit ein wirkungsvolles Mittel, um Motivation und Zufriedenheit im Arbeitsalltag zu steigern.

Sachbezug einfach erklärt – die Definition

Ein Sachbezug liegt vor, wenn der Mitarbeitende einen Anspruch auf Waren und Dienstleistungen hat, nicht aber auf eine Geldleistung. Die Sachbezugswerte werden also nicht als Barlohn ausgezahlt, sondern in Form konkreter Waren und Leistungen gewährt. Typische Beispiele sind Tankgutscheine, Einkaufsgutscheine, digitale Geldkarten, Geschenke oder Waren des täglichen Bedarfs. Diese Zuwendung ist unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei.

Sachbezug vs. Geldleistung: der entscheidende Unterschied

Die wichtigste Abgrenzung im gesamten Themenfeld ist die zwischen Sachbezug und Geldleistung. Sachbezüge sind nicht in Geld bestehende Einnahmen und bis zur Freigrenze steuerfrei. Geldleistungen dagegen sind ab dem ersten Euro steuerpflichtig. Auch nachträgliche Kostenerstattungen gelten als Geldleistung und nicht als Sachbezug – ein Detail, das in der Praxis häufig zu Fehlern führt.

Damit ein Gutschein oder eine Geldkarte als steuerfreier Sachbezug anerkannt wird, muss er bestimmten Kriterien entsprechen. Entscheidend ist, dass die Karte oder der Gutschein nur zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigt und keine Barauszahlung ermöglicht. Genau hier trennt die Gesetzgebung den echten Sachbezug klar vom verkappten Barlohn.

Typische Formen: Gutschein, Geldkarten und Sachleistungen

In der Praxis nutzen Unternehmen unterschiedliche Formen von Sachbezügen. Ein Gutschein für einen bestimmten Händler ist die klassische Variante. Flexibler sind digitale Geldkarten und Sachbezugskarten, die häufig Mastercard-basiert und teils regional begrenzt einsetzbar sind. Daneben gibt es klassische Sachleistungen wie Warenlieferungen oder die Bereitstellung konkreter Waren und Produkte. Alle diese Leistungen fallen unter den Begriff Sachbezug – solange die Regeln eingehalten werden.

50 Euro Freigrenze Sachbezug
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Die 50-Euro-Freigrenze: Rahmen für den steuerfreien Sachbezug

Das Herzstück jedes steuerfreien Sachbezugs ist die 50 Euro Freigrenze. Unternehmen können jedem Mitarbeitenden monatlich Waren oder Dienstleistungen im Wert von bis zu 50 Euro steuerfrei zur Verfügung stellen. Diese 50 Euro Grenze gilt pro Mitarbeitendem und Monat – und markiert zugleich den rechtlichen Rahmen für die gesamte Umsetzung von Sachbezügen in der Personalabteilung.

Freigrenze statt Freibetrag – warum der Unterschied zählt

Ein zentraler Punkt, den die Personalabteilung kennen muss: Die 50 Euro Freigrenze ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Der Unterschied ist gravierend. Bleibt der Sachbezug bei oder unter 50 Euro, ist die gesamte Zuwendung als steuerfreier Sachbezug steuer- und sozialversicherungsfrei. Wird die Grenze auch nur um einen Cent überschritten, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig – nicht nur der übersteigende Teil. Deshalb ist die genaue Einhaltung der Sachbezugsfreigrenze für einen steuerfreien Sachbezug so wichtig.

Seit wann gilt die 50-Euro-Freigrenze?

Die 50 Euro Freigrenze gilt seit dem 1. Januar 2022. Zuvor lag die Grenze bei 44 Euro pro Monat. Auch für digitale Sachbezüge gilt diese Regelung seit 2022 unverändert. Wer als Arbeitgeber die aktuelle Freigrenze nutzt, sollte Änderungen im Steuerrecht kontinuierlich im Blick behalten, denn die Rahmenbedingungen können sich mit der Gesetzgebung verändern.

Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Eine der wichtigsten Voraussetzungen: Der Sachbezug muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Das bedeutet, der 50 Euro Sachbezug darf nicht mit dem regulären Gehalt verrechnet oder durch eine Gehaltsumwandlung finanziert werden. Nur wenn die Leistung wirklich zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn fließt, bleibt sie als steuerfreier Sachbezug erhalten. Diese Regel ist für die Anerkennung unverzichtbar.

ZAG-Konformität bei Gutscheinen und Geldkarten

Damit Gutscheine und Geldkarten als Sachbezug gelten, müssen sie ZAG-konform sein. Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) legt fest, welche Geldkarten als Sachzuwendungen anerkannt werden. Zulässig sind zum Beispiel Karten, die auf bestimmte Akzeptanzstellen oder ein begrenztes Sortiment an Waren und Dienstleistungen beschränkt sind. Eine Barauszahlung ist beim steuerfreien Sachbezug in jedem Fall ausgeschlossen. Wer hier auf eine ZAG-konforme Lösung setzt, ist rechtlich auf der sicheren Seite.

Was kostet der Sachbezug den Arbeitgeber?

Eine der häufigsten Fragen aus der Geschäftsführung lautet: Was kostet der Sachbezug den Arbeitgeber? Die Antwort ist erfreulich einfach. Beim steuerfreien Sachbezug entspricht der Aufwand für den Arbeitgeber im Wesentlichen dem Nennwert der gewährten Waren oder Geldkarten – also maximal 50 Euro pro Mitarbeitendem und Monat. Anders als bei einer Gehaltserhöhung fallen keine zusätzlichen Lohnnebenkosten in Form von Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung an.

Genau darin liegt der große Vorteil: Während bei einer Gehaltserhöhung ein erheblicher Teil des Betrags in Steuer und Sozialabgaben fließt, kommt der steuerfreie Sachbezug nahezu vollständig beim Mitarbeitenden an. Ein steuerfreier Sachbezug ist damit eines der effizientesten Mittel, um Wertschätzung zu zeigen, ohne die Lohnnebenkosten in die Höhe zu treiben. Dieser Vorteil ist bei kaum einem anderen Benefit so groß.

Rechenbeispiel: 50 Euro Sachbezug vs. Gehaltserhöhung

Ein Praxisbeispiel macht den Wert deutlich. Ein Unternehmen möchte einem Mitarbeitenden monatlich 50 Euro mehr zukommen lassen. Die folgende Tabelle zeigt den Unterschied zwischen einer klassischen Gehaltserhöhung und einem steuerfreien Sachbezug:

KriteriumGehaltserhöhung 50 €Steuerfreier Sachbezug 50 €
Beim Mitarbeitenden ankommender Wertca. 25–30 € netto50 €
Steuer und Sozialversicherungja, ab dem ersten Euronein (bis 50 €)
Zusätzliche Lohnnebenkosten für den Arbeitgeberjanein
Gesamtkosten für den Arbeitgeberüber 50 €50 €
Wirkung auf Motivation und Mitarbeiterbindungmittelhoch

Das Beispiel zeigt: Aus Arbeitgebersicht ist der 50 Euro Sachbezug spürbar günstiger und wirkungsvoller. Aus Sicht der Mitarbeitenden bleibt vom Sachbezug der volle Wert erhalten, während von der Gehaltserhöhung nach Abzügen nur rund die Hälfte übrig bleibt.

Lohnnebenkosten und Ersparnis im Blick

Rechnet man das Beispiel auf ein ganzes Team hoch, wird der finanzielle Vorteil noch deutlicher. Bei 20 Mitarbeitenden entspricht der monatliche Aufwand 1.000 Euro reinem Warenwert – ohne die zusätzlichen Lohnnebenkosten, die eine vergleichbare Gehaltserhöhung verursachen würde. Der steuerfreie Sachbezug ist damit nicht nur ein Benefit, sondern auch ein Instrument zur Kostensteuerung.

Digitale Sachbezüge: Was ändert sich für die Personalabteilung?

Digitale Sachbezüge verändern die Aufgaben der Personalabteilung erheblich – allerdings meist zum Positiven. Wo früher Papiergutscheine bestellt, verteilt und dokumentiert werden mussten, übernimmt heute eine Software einen Großteil der Arbeit. Die Einführung digitaler Sachbezüge verringert den Verwaltungsaufwand, weil viele Prozesse rund um die Sachbezüge automatisiert ablaufen.

Trotzdem entsteht zunächst ein gewisser Umstellungsaufwand. Die Personalabteilung muss die passende Lösung auswählen, interne Prozesse anpassen und die Mitarbeitenden informieren. Dieser einmalige Aufwand zahlt sich jedoch schnell aus, weil die laufende Verwaltung von Sachbezügen anschließend deutlich schlanker wird.

Von der manuellen Verwaltung zur digitalen Lösung

Bei der klassischen, manuellen Verwaltung von Sachbezügen musste HR jeden Gutschein einzeln beschaffen, ausgeben und in der Lohnabrechnung erfassen. Digitale Sachbezugskarten bieten dagegen hohe Flexibilität bei der Einlösung und lassen sich zentral über ein Portal steuern. Die automatische Verwaltung von digitalen Sachbezügen reduziert den Aufwand, weil Aufladung, Dokumentation und Abrechnung weitgehend im System hinterlegt sind.

Auswahl der passenden HR Software

Ein zentraler Schritt ist die Auswahl der richtigen digitalen HR-Softwarelösung. HR muss geeignete HR Software zur Verwaltung von Sachbezügen auswählen, die zur Größe und Struktur des Unternehmens passt. Wichtige Anforderungen sind eine einfache Bedienung, die nahtlose Anbindung an die vorhandene Payroll Software und eine rechtssichere Dokumentation. Der Markt für Sachbezugskarten ist groß, weshalb sich ein unabhängiger Vergleich der Anbieter lohnt.

Praxistipp: Achten Sie bei der Auswahl darauf, dass sich die Lösung ohne großen Aufwand in Ihre bestehende Lohnabrechnung integrieren lässt. So vermeiden Sie doppelte Datenpflege und sparen wertvolle Zeit im Arbeitsalltag.

IT-Sicherheit und Datenschutz

Bei digitalen Sachbezügen sind Regelungen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz notwendig. Die Personalabteilung verarbeitet personenbezogene Daten, wenn sie Geldkarten ausgibt und Zuwendungen dokumentiert. Deshalb müssen Datenschutzvorgaben eingehalten und die Prozesse revisionssicher gestaltet werden. Seriöse Anbieter unterstützen Unternehmen dabei mit entsprechenden Sicherheitsstandards.

Digitale Kompetenzen im HR-Team

Damit die Umstellung gelingt, müssen HR-Mitarbeiter digitale Kompetenzen erwerben. Der Umgang mit dem Verwaltungsportal, das Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und die Kommunikation mit den Mitarbeitenden gehören dazu. Der Lernaufwand ist überschaubar, sollte aber bei der Einführung von Sachbezügen eingeplant werden.

Digitale Verwaltung von Sachbezügen im HR-Portal
KI-generiert

Welcher Aufwand entsteht konkret? Die Aufgaben der Personalabteilung im Überblick

Kommen wir zur Kernfrage dieses Artikels: Welcher konkrete Aufwand entsteht der Personalabteilung? Grundsätzlich lässt sich der Aufwand in drei Bereiche gliedern: den einmaligen Einführungsaufwand, den laufenden Verwaltungsaufwand und die Kommunikation mit den Mitarbeitenden.

Einmaliger Einführungsaufwand

Zu Beginn steht die Auswahl der Lösung und des Anbieters. Dazu kommen die Einrichtung der Sachbezugskarten, die Festlegung interner Prozesse und die Klärung steuerlicher Voraussetzungen. Auch die Abstimmung mit dem Betriebsrat gehört dazu, denn der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung freiwilliger Zuwendungen. Dieser Einführungsaufwand ist überschaubar und fällt nur einmal an.

Laufender Verwaltungsaufwand

Im laufenden Betrieb reduziert sich der Aufwand erheblich. Die monatliche Aufladung der Geldkarten erfolgt in der Regel automatisiert, die Dokumentation läuft im Hintergrund. Die Personalabteilung muss lediglich Änderungen pflegen – etwa bei neuen Mitarbeitenden oder Austritten. Digitale Lösungen ermöglichen eine einfache Verwaltung von Sachbezügen und senken so den täglichen Aufwand spürbar.

Kommunikation und Akzeptanz bei den Mitarbeitenden

Ein oft unterschätzter Punkt: Mitarbeiter müssen die Vorteile digitaler Sachbezüge verstehen und akzeptieren. Eine gute interne Kommunikation sorgt dafür, dass die Leistungen als echte Wertschätzung wahrgenommen werden. Wer den Nutzen und die Einsatzmöglichkeiten der Sachbezugskarte klar erklärt, steigert die Akzeptanz und damit die Wirkung auf die Mitarbeiterbindung.

Wie verbuche ich einen Sachbezug?

Eine häufige Frage aus der Buchhaltung lautet: Wie verbuche ich einen Sachbezug korrekt? Grundsätzlich müssen neue Sachbezüge rechtssicher in die Gehaltsabrechnung integriert werden. Der Sachbezug wird in der Lohnabrechnung als geldwerter Vorteil erfasst und – solange die 50 Euro Freigrenze eingehalten wird – als steuerfreier Sachbezug steuer- und sozialversicherungsfrei behandelt.

Dokumentation und revisionssichere Nachweise

Die Dokumentation der Zuwendungen ist für die Lohnabrechnung notwendig und muss revisionssicher erfolgen. Für jeden Mitarbeitenden sollte nachvollziehbar sein, wann welcher Wert an Waren oder Geldkarten als Sachbezug gewährt wurde. Diese Nachweisbarkeit ist entscheidend, falls das Finanzamt die Einhaltung der Voraussetzungen prüft. Digitale Lösungen erstellen diese Nachweise in der Regel automatisch.

Integration in die Lohnabrechnung und Payroll Software

Idealerweise ist die Sachbezugslösung direkt an die Payroll Software angebunden. So fließen die Sachbezugswerte automatisch in die Lohnabrechnung ein, ohne dass die Personalabteilung sie manuell übertragen muss. Diese Integration ist einer der größten Hebel, um den Aufwand mit Sachbezügen gering zu halten und Fehler bei der Versteuerung zu vermeiden.

Steuerfreier Sachbezug als absetzbare Betriebsausgabe für den Arbeitgeber
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Kann der Arbeitgeber Sachbezüge absetzen?

Auch diese Frage stellen viele Unternehmen: Kann der Arbeitgeber Sachbezüge absetzen? Grundsätzlich stellen die Kosten für Sachbezüge Betriebsausgaben dar und mindern damit den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens. Der Aufwand für die gewährten Waren, Gutscheine oder Geldkarten ist also in der Regel als Personalaufwand abzugsfähig.

Damit ergibt sich ein doppelter Vorteil: Ein steuerfreier Sachbezug kommt bei den Mitarbeitenden voll an und ist zugleich für den Arbeitgeber als Betriebsausgabe absetzbar. Für eine verbindliche Beurteilung im Einzelfall sollten Sie jedoch immer Ihren Steuerberater hinzuziehen, da die konkrete Behandlung von der individuellen Situation abhängt.

Vorteile digitaler Sachbezüge für Unternehmen und Mitarbeitende

Die Vorteile digitaler Sachbezüge sind vielfältig und betreffen beide Seiten. Für das Unternehmen sind sie ein wirtschaftliches Instrument, für die Mitarbeitenden ein spürbarer Zusatznutzen. Fassen wir die wichtigsten Vorteile eines steuerfreien Sachbezugs aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht zusammen.

Vorteile aus Arbeitgebersicht

Aus Arbeitgebersicht überzeugen digitale Sachbezüge durch folgende Vorteile:

  • Geringe Kosten: keine zusätzlichen Lohnnebenkosten, voller Wert kommt an.
  • Wenig Aufwand: automatisierte Verwaltung statt manueller Prozesse.
  • Stärkere Mitarbeiterbindung: Wertschätzung, die im Arbeitsalltag ankommt.
  • Flexibilität: verschiedene Einsatzmöglichkeiten und Formen der Zuwendung.
  • Rechtssicherheit: ZAG-konforme Lösungen und revisionssichere Dokumentation.

Vorteile aus Sicht der Mitarbeitenden

Aus Sicht der Mitarbeitenden bieten Sachbezüge ebenfalls klare Vorteile. Ein steuerfreier Sachbezug erhöht die Kaufkraft unmittelbar, weil die Leistung ungeschmälert ankommt. Digitale Geldkarten sind flexibel einsetzbar und lassen sich unkompliziert für Waren des täglichen Bedarfs nutzen. Dieser konkrete Nutzen im Alltag steigert Motivation und Zufriedenheit stärker als eine kaum spürbare Gehaltserhöhung – einer der Vorteile, die viele Mitarbeitende an einem steuerfreien Sachbezug besonders schätzen.

Mitarbeitende profitieren von Vorteilen digitaler Sachbezüge
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Typische Fehler und wie die Personalabteilung sie vermeidet

Bei der Umsetzung von Sachbezügen schleichen sich immer wieder dieselben Fehler ein. Der häufigste Fehler ist das Überschreiten der 50-Euro-Grenze, wodurch der gesamte Betrag steuerpflichtig wird. Ebenso problematisch ist es, wenn der Sachbezug nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird oder eine Barauszahlung ermöglicht wird.

Weitere typische Fehler sind eine lückenhafte Dokumentation, die Nutzung nicht ZAG-konformer Gutscheine und die Verwechslung von Sachbezug und Geldleistung. All diese Fehler lassen sich vermeiden, wenn die Personalabteilung auf eine geprüfte digitale Lösung setzt und die gesetzlichen Vorgaben für den steuerfreien Sachbezug konsequent einhält. Ein unabhängiger Experte kann helfen, die passende Lösung zu finden und Fallstricke zu umgehen.

Einsatzmöglichkeiten: Von Geschenken bis zur Weihnachtsfeier

Der steuerfreie Sachbezug ist nur eine von mehreren Möglichkeiten, Mitarbeitenden etwas Gutes zu tun. Daneben gibt es weitere steuerlich begünstigte Zuwendungen und Geschenke, die sich gut kombinieren lassen. Wichtig ist, die verschiedenen Regelungen sauber auseinanderzuhalten.

Aufmerksamkeiten und Geschenke richtig einordnen

Neben dem monatlichen 50-Euro-Sachbezug gibt es die sogenannten Aufmerksamkeiten. Geschenke zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag oder Jubiläum sind als Aufmerksamkeiten bis zu einem Wert von 60 Euro steuerfrei möglich – zusätzlich zur 50 Euro Freigrenze. Diese Aufmerksamkeiten und Geschenke sind an einen konkreten Anlass gebunden und dürfen nicht in Geld bestehen. Auch hier gilt: Es müssen Waren oder Sachleistungen sein, keine Geldleistung. So werden Geschenke und Aufmerksamkeiten zu einem steuerlich attraktiven Zeichen der Wertschätzung.

Weihnachtsfeier und Teamevents

Ein weiterer Klassiker ist die Weihnachtsfeier. Betriebsveranstaltungen wie die Weihnachtsfeier sind bis zu 110 Euro pro Mitarbeitendem und Veranstaltung steuerfrei, für bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr. Solche Events stärken den Zusammenhalt in den Teams und ergänzen den regelmäßigen Sachbezug. In Kombination aus Sachbezug, Geschenken, Aufmerksamkeiten und Weihnachtsfeier entsteht ein rundes Paket an Mitarbeiterbenefits, das Wertschätzung im gesamten Arbeitsalltag spürbar macht.

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So gelingt die Einführung mit wenig Aufwand

Damit die Einführung digitaler Sachbezüge reibungslos gelingt, empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen. Klären Sie zunächst die Voraussetzungen und die rechtlichen Rahmenbedingungen, wählen Sie anschließend eine ZAG-konforme Lösung und binden Sie diese an Ihre Lohnabrechnung an. Informieren Sie danach die Mitarbeitenden über die Vorteile und Einsatzmöglichkeiten der Sachbezugskarte.

Mit dem richtigen Anbieter und einer gut integrierten Software ist der laufende Aufwand für die Personalabteilung gering. Die Umsetzung eines steuerfreien Sachbezugs wird so von einer vermeintlichen Belastung zu einem echten Gewinn – für das Unternehmen und für die Mitarbeitenden gleichermaßen. Wer unsicher ist, welche Lösung am besten passt, kann den kostenlosen Vergleich von mitarbeiterkarten24.de nutzen und sich unverbindlich beraten lassen.

Fazit: Weniger Aufwand, mehr Wertschätzung

Die Ausgangsfrage lässt sich klar beantworten: Der Aufwand für die Personalabteilung bei digitalen Sachbezügen ist deutlich geringer, als viele Arbeitgeber befürchten. Zwar entsteht ein einmaliger Einführungsaufwand, doch die laufende Verwaltung von Sachbezügen wird durch digitale Lösungen und HR-Software erheblich vereinfacht. Die automatische Verwaltung reduziert den Aufwand, während die Vorteile für Mitarbeiterbindung und Motivation überwiegen.

Entscheidend ist, die Regeln einzuhalten: die 50-Euro-Freigrenze als Freigrenze und nicht als Freibetrag zu behandeln, den Sachbezug zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu gewähren, ZAG-konforme Geldkarten einzusetzen und alles revisionssicher zu dokumentieren. Wer diese Voraussetzungen beachtet und auf eine geprüfte digitale Lösung setzt, macht den steuerfreien Sachbezug zu einem wirkungsvollen und aufwandsarmen Benefit.

FAQs Aufwand für die Personalabteilung bei digitalen Sachbezügen

Was sind Sachbezüge im Personalwesen?

Sachbezüge sind nicht in Geld bestehende Einnahmen, die Mitarbeitende zusätzlich zum Gehalt erhalten – zum Beispiel Waren und Dienstleistungen, Gutscheine oder digitale Geldkarten. Sie dienen der Wertschätzung und Mitarbeiterbindung und sind bis zur 50-Euro-Freigrenze steuerfrei. Im Gegensatz dazu ist eine reine Geldleistung ab dem ersten Euro steuerpflichtig.

Welcher Aufwand entsteht der Personalabteilung bei der Einführung digitaler Sachbezüge?

Zu Beginn entsteht ein einmaliger Aufwand für Auswahl, Einrichtung und Kommunikation. Im laufenden Betrieb ist der Aufwand dank automatisierter Verwaltung und Anbindung an die Lohnabrechnung gering. Insgesamt verringert die Einführung digitaler Sachbezüge den Verwaltungsaufwand im Vergleich zur manuellen Verwaltung.

Was kostet der digitale Sachbezug den Arbeitgeber?

Der Aufwand entspricht im Wesentlichen dem Wert der gewährten Waren oder Geldkarten von bis zu 50 Euro pro Mitarbeitendem und Monat. Anders als bei einer Gehaltserhöhung fallen keine zusätzlichen Lohnnebenkosten und keine Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung an. Der steuerfreie Sachbezug ist daher besonders kosteneffizient.

Wie verbuche ich einen Sachbezug in der Lohnabrechnung?

Der Sachbezug wird als geldwerter Vorteil in der Lohnabrechnung erfasst und bleibt innerhalb der 50 Euro Freigrenze steuer- und sozialversicherungsfrei. Wichtig sind eine revisionssichere Dokumentation der Zuwendung und die korrekte Integration in die Payroll Software. Digitale Lösungen erledigen diese Dokumentation meist automatisch.

Kann der Arbeitgeber Sachbezüge steuerlich absetzen?

Ja, die Kosten für Sachbezüge stellen in der Regel Betriebsausgaben dar und mindern den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens. Damit sind sie in der Regel als Personalaufwand abzugsfähig. Für die verbindliche Beurteilung im Einzelfall sollten Sie Ihren Steuerberater hinzuziehen.

Wie hoch ist die steuerfreie Freigrenze und seit wann gilt sie?

Die monatliche Freigrenze für Sachbezüge beträgt 50 Euro pro Mitarbeitendem und gilt seit dem 1. Januar 2022. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag – bei Überschreitung wird der gesamte Betrag steuerpflichtig. Die Grenze gilt nur für Sachbezüge, nicht für Geldleistungen.

Worin unterscheiden sich Sachbezug und Geldleistung?

Sachbezüge werden in Form von Waren und Dienstleistungen gewährt und sind bis 50 Euro steuerfrei. Geldleistungen sind dagegen ab dem ersten Euro steuerpflichtig, ebenso wie Kostenerstattungen. Damit ein Gutschein oder eine Geldkarte als steuerfreier Sachbezug gilt, muss er ZAG-konform sein und darf keine Barauszahlung ermöglichen.

Martin Wendl (mitarbeiterkarten24.de)

Wir beraten Selbständige, Freiberufler und Personalverantwortliche in mittelständischen Unternehmen unabhängig und objektiv über betriebliche Mitarbeiter- und Versorgungsmodelle unter Nutzung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Optimierungsmöglichkeiten.

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