Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse

Gehaltsverhandlungen stehen regelmäßig auf der Tagesordnung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Wird das Gehalt neu verhandelt, ist die Freude über die Lohnerhöhung beim Arbeitnehmer meist bei der ersten Gehaltsabrechnung oder Steuererklärung schnell wieder verflogen. Denn mit dem höheren Gehalt werden aufgrund der Progression höhere Steuern und Sozialabgaben fällig, sofern dieses die Beitragsbemessungsgrenze nicht bereits überschritten hat.

Die gute Nachricht: Es gibt zahlreiche Alternativen zur klassischen Lohn- oder Gehaltserhöhung. Diese sind sowohl beim Arbeitgeber als auch beim Arbeitnehmer gern gesehen. Erfahren Sie jetzt, welche Möglichkeiten Sie für steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse nutzen können.

Welche steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse gibt es?

Sachbezüge, Jobticket oder Zuschüsse für Gesundheit und Sport: Es gibt zahlreiche Arbeitgeberzuschüsse, die steuerfrei und oftmals sogar abgabenfrei gewährt werden können. Sie sind eine tolle Alternative zu unpersönlichen Gutscheinen oder Geschenken, wie Blumen oder Pralinen und gelten in der Belegschaft als besonders attraktiv.

Wir stellen Ihnen 5 beliebte Möglichkeiten für steuerfreie Zuschüsse vor. Meist muss der Zuschuss vom Unternehmen zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werden, um den steuerlichen Vorteil nutzen zu dürfen.

1. Steuerfreie Sachbezüge

Sachbezüge bieten den größten Verwendungsspielraum für Arbeitnehmer. Denn sie können ganz nach individuellem Wunsch der Arbeitnehmer als Zuschuss für Waren oder Dienstleistungen verwendet werden. Die aktuelle monatliche Freigrenze für Sachbezüge liegt bei 50 €.

2. Interessant für Bahnfahrer: Jobticket oder Bahncard

Ob als Zuschuss, verbilligt oder komplett kostenlos: Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln können vom Arbeitgeber steuerfrei an die Arbeitnehmer ausgegeben werden. Wichtig ist, dass die Fahrten zwischen der Wohnung des Arbeitnehmers und der ersten Tätigkeitsstätte stattfinden.

3. Zuschuss für Gesundheit oder Sport

Hält sich ein Arbeitnehmer fit, profitiert auch der Arbeitgeber. Eine betriebliche Gesundheitsförderung nach § 3 Nr.34 EStG in Form von Zuschüssen für Sport oder Gesundheit sind daher eine tolle steuerfreie Option, um Mitarbeiter zu belohnen. Bis zu 50 € monatlich, bzw. 600 € jährlich sind hier für private oder vom Arbeitgeber organisierte Kurse- und Fitnessprogramme möglich.

4. Betreuungskosten für Kinder

Dieser Arbeitgeberzuschuss nach § 3 Nr.33 EStG ist vor allem für Eltern interessant. Denn Betreuungskosten können vom Arbeitgeber in unbegrenzter Höhe abgaben- und steuerfrei übernommen werden. Einzige Voraussetzung: es werden Kinder betreut, die nicht schulpflichtig sind.

5. Erholungsbeihilfe

Bei der Erholungsbeihilfe nach § 40 Abs. 2 Nr.3 EStG spart zumindest der Arbeitnehmer Steuern und Abgaben. Arbeitgeber bezahlen 25 % Lohnsteuer. Bis zu 156 € sind jährlich pro Person drin. Für Ehepartner gibt es zusätzlich 104 € und für jedes Kind können weitere 52 € gewährt werden. Anstatt als Zuschuss zum Lohn kann diese Zuwendung auch als Gehaltsumwandlung ausgestaltet werden.

Inflationsausgleichprämie: bis 31.12.24 steuerlich profitieren

Steigende Preise für Strom, Gas und Lebensmittel schmälern das monatliche verfügbare Einkommen. Als Entlastung wurde im Oktober 2022 die sogenannte Inflationsausgleichprämie eingeführt. Zusätzlich zum regulären Arbeitslohn kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern bis zu 3.000 € als Zuwendung auszahlen. Und zwar komplett steuer- sowie sozialversicherungsfrei. Wichtig ist, dass die Prämie bis spätestens 31.12.2024 gewährt werden muss. Der Betrag kann als Einmalzahlung oder in mehreren Teilbeträgen von den Unternehmen als Zuschuss an die Arbeitnehmer gezahlt werden.

Unser Liebling: steuer- und abgabenfreie Sachbezüge

Mit Sachbezügen sparen Arbeitnehmer und Arbeitgeber doppelt. Denn mit ihnen werden sowohl Steuern als auch Sozialabgaben gespart. Bis zu einer Freigrenze von 50 € monatlich können Sachbezüge damit zusätzlich zum Arbeitslohn steuerfrei gezahlt werden.

Es gibt aktuell 5 verschiedene Möglichkeiten, Sachbezüge als Zuwendung steuerfrei zu gewähren. Statt unpersönlicher Gutscheine bieten sie die Möglichkeit, dass der Betrag individuell für die privaten Wünsche der Arbeitnehmer verwendet werden kann.

5 Möglichkeiten zur Gewährung von Sachbezügen:

  • steuerfreie Sachleistung  (§ 8 Abs. 2 S.11 EstG)  
  • Geschenk (R 19.6 LStR)
  • Internetpauschale  (§ 40 Abs. 2 S.1 Nr.5 EstG) 
  • Erholungsbeihilfe  (§ 40 Abs. 2 Nr.3 EstG)
  • Sachbezugsleistung (§ 37b Abs. 1 Nr. 1 EstG)

Sachbezugskarten erleichtern das Gewähren von Sachbezügen

Wieso kompliziert, wenn es auch einfach geht? Sachbezugskarten sind eine tolle Möglichkeit, um Mitarbeiter mit steuerfreien Geschenken zu bedenken und Lohnsteuer zu sparen. Statt die freiwilligen Arbeitgeberzuschüsse umständlich selbst zu verwalten oder etwa Gutscheine einzeln beziehen zu müssen, wird Unternehmen mithilfe einer Sachbezugskarte die Verwaltung voll digital erleichtert.

So funktioniert eine Sachbezugskarte:

  1. Arbeitgeber lädt den individuellen Betrag bis 50 € über ein Onlineportal auf die Sachbezugskarten der Mitarbeiter die bis zu 5 Jahre gelten.
  2. Die steuerfreien Sachzuwendungen werden direkt vom Konto des Unternehmens abgebucht.
  3. Arbeitnehmer nutzt das Guthaben auf der Karte für private Zwecke.

Wichtig: Die Freigrenze von aktuell 50 € monatlich muss streng eingehalten werden. Schon 1 Cent mehr führt zur Abgabenpflicht. Die Anbieter informieren Sie rechtzeitig, welche Freigrenzen bei einer zukünftigen Betragsanpassung gelten.


Vorteile Firmenkreditkarte für Arbeitgeber


  • Top Alternative zur klassischen Gehaltserhöhungabgaben- und steuerfreie zusätzliche
  • Zahlung an Mitarbeitereinfache Verwaltung im Online-Portal
  • Nutzung verschiedener steuerlicher
  • Optimierungen möglich
  • Prepaid Kreditkarte im Corporate Design


Vorteile Firmenkreditkarte für Mitarbeiterer


  • Höheres Netto dank steuer- und abgabefreier Arbeitgeberleistungen
  • Karte kann für individuelle Sachleistungen verwendet werdenmonatliche
  • monatliche Leistungen können bis zu 36 Monate als Guthaben auf der Prepaid Firmenkreditkarte angesammelt werden
  • steuerfreie Zuwendungen für persönliche Anlässe möglich (z.B. Jubiläum, Hochzeitstag, Geburtstag)
  • dank hoher Akzeptanz im Handel einfach zum Bezahlen einsetzbar

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Martin Wendl (mitarbeiterkarten24.de)

Wir beraten Selbständige, Freiberufler und Personalverantwortliche in mittelständischen Unternehmen unabhängig und objektiv über betriebliche Mitarbeiter- und Versorgungsmodelle unter Nutzung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Optimierungsmöglichkeiten.

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